Zusammenarbeit

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Warum mit uns 

  • Eine Zusammenarbeit mit uns garantiert rationale Einsparungen in Zusammenhang mit Schulungen, dem Ankauf von Fachliteratur und der Anstellung eigener Mitarbeiter der Buchhaltungsabteilung
  • Ihnen bleibt mehr Zeit für sich selbst
  • Wir sind eine Kanzlei, die unseren Kunden bei der Führung Ihrer Betriebe ein Gefühl der Gewißheit und Richtigkeit gibt; ohne zusätzlichen Stress, sicher und solide.

 Kriterien der Zusammenarbeit

  1. Rechte und Verpflichtungen, sowohl der Kanzlei als auch des Kunden, beschreibt im Detail, ein mit jedem Kunden abgeschloßener Vertrag
  2. Es wird von der Pflicht des Kunden ausgeganen, jedes Finanzunternehmen ehrlich und zuverlässig zu dokumentieren und die zu verbuchenden Dokumente, zu einem im Vertrag festgesetzten Termin, der Kanzlei zukommen  zu lassen. Es gibt auch die Möglichkeit die Unterlagen von einem Mitarbeiter des Büros, abholen zu lassen.
  3. Die erhaltenen Unterlagen werden unter Berücksichtigung der rechnerischen, sachlichen und formellen Gesichtspunkte, analysiert. Der Kunde wird im Falle von festgestellten Unrichtigkeiten, sofort informiert.
  4. Nach der Verbuchung wird der Kunde über das finanzielle Ergebnis informiert. Es wird in seinem Namen, sowohl die fällige Einkommensteuer als auch VAT, an das Finanzamt, bzw. ZUS (Rentenversicherungsträger), überwiesen.
  5. Unter Anwendung entsprechender Vollmachten, repräsentieren wir unsere Kunden vor ZUS, dem Finanzamt und anderen Institutionen.

Die Höhe des Honorars für erbrachte Leistungen, hängt von der Art und dem Umfang, der uns übertragenen Pflichten ab. Zusätzliche Bedingungen der Zusammenarbeit können selbstverständlich Gegenstand von Verhandlungen sein.

Im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages, sichern wir unseren Kunden nicht nur eine hochprofessionelle Beratung im Bereich steuerlicher Verpflichtungen zu, sondern auch den unentgeltlichen Bezug unseres monatlich erscheinenden Firmenmagazins “Doradca Podatkowy” („Steuer-Ratgeber”).